Vereinbarung

02.02.2012

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.

26.01.2012

9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt

9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.

26.01.2012

Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend

Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.

12.01.2012

Richtgrößen wachsen zweistellig

n 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.

22.12.2011

In 2012 einfach alles selbst ändern!

Die AOK Baden-Württemberg hat die Grenzen für ungültige Abrechnungen mit einer aktuellen Prüfliste schärfer gezogen. Zugleich schafft sie aber mit einem neuen Rahmenvertrag der Physiotherapeuten die Möglichkeit für Heilmittelerbringer, selbstständig ihre Verordnungen zu korrigieren.

24.11.2011

Risiko für Abrechnungskürzungen nimmt zu

Ein Physiotherapeut hatte gegen eine Rechnungskürzung durch die AOK geklagt und vor dem Bundessozialgericht verloren. Jetzt konkretisiert das BSG in der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung noch einmal die Anforderungen an die Gültig einer Verordnung. Neben Vollständigkeit und Plausibilität muss auch das Wirtschaftlichkeitsgebot von Heilmittelerbringern beachtet werden. Das Risiko, eine Verordnung nicht bezahlt zu bekommen, nimmt damit deutlich zu. 

17.11.2011

Zuwachs bei Heilmittelausgaben 2012 geplant

Bei der diesjährigen Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Heilmittelausgaben 2012 wurden ungewöhnlich hohe Zuwächse vereinbart. Mindestens 4,5 Prozent sollen die Heilmittelausgaben wachsen. Wenn auf Landesebene gut verhandelt wird, sind noch mal zusätzlich zwei bis vier Prozent drin. Das ist auch dringend notwendig, denn vielen Ärzten wird bei den tatsächlichen Zuwächsen in diesem Jahr von rund 10 Prozent ein Heilmittelregress drohen.

25.08.2011

Auswirkungen für Heilmittelerbringer im Kleingedruckten

Anfang August 2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur „ Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Versorgungsstrukturgesetz) beschlossen. Dieser sieht Maßnahmen zur besseren ärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten vor. Gleichzeitig sieht der Entwurf wichtige Änderungen für Heilmittelerbringer in den Rahmenbedingungen vor: Verbesserungen für chronisch Kranke, bundesweite Vorab-Praxisbesonderheiten und ein ausdrückliches Verbot von Zuweisungen an Ärzte durch Heilmittelerbringer. Das Gesetz soll bereits im Januar 2012 in Kraft treten werden.

25.08.2011

Daumen drücken für das Versorgungsgesetz

Haben Sie schon mal überlegt, warum Sie von bestimmten Ärzten keine Heilmittelverordnung bekommen? Es könnte zum Beispiel sein, dass der Arzt finanziell mit einem anderen Heilmittelerbringer verbunden ist und sich für seine Verordnungen bezahlen lässt. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums Schluss sein. Mit dem Entwurf zum neuen Versorgungsgesetz sollen solche ohnehin schon rechtlich fragwürdigen Kooperationsmodelle ausdrücklich verboten. Wer sich trotzdem erwischen lässt, riskiert, seine Zulassung für zwei Jahre zu verlieren.

23.06.2011

Verbandszugehörigkeit bestimmt Verordnungsgültigkeit

Die Rahmenverträge zwischen den Heilmittelverbänden und den Krankenkassen regeln die Details der Abrechnung. Da es auf Landesebenen durchaus vorkommt, dass einzelne Verbände unterschiedliche Verträge vereinbaren, muss sich der Praxisinhaber genau überlegen, nach welchem Vertrag er abrechnen möchte – denn es gibt durchaus wichtige Unterschiede, die entscheidend für die Arztkommunikation sind.