Vereinbarung
Haben Sie schon mal überlegt, warum Sie von bestimmten Ärzten keine Heilmittelverordnung bekommen? Es könnte zum Beispiel sein, dass der Arzt finanziell mit einem anderen Heilmittelerbringer verbunden ist und sich für seine Verordnungen bezahlen lässt. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums Schluss sein. Mit dem Entwurf zum neuen Versorgungsgesetz sollen solche ohnehin schon rechtlich fragwürdigen Kooperationsmodelle ausdrücklich verboten. Wer sich trotzdem erwischen lässt, riskiert, seine Zulassung für zwei Jahre zu verlieren.
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Die Rahmenverträge zwischen den Heilmittelverbänden und den Krankenkassen regeln die Details der Abrechnung. Da es auf Landesebenen durchaus vorkommt, dass einzelne Verbände unterschiedliche Verträge vereinbaren, muss sich der Praxisinhaber genau überlegen, nach welchem Vertrag er abrechnen möchte – denn es gibt durchaus wichtige Unterschiede, die entscheidend für die Arztkommunikation sind.
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Der G-BA hat lange gebraucht, um die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie zu beschließen. Herausgekommen ist leider viel formales Klein-Klein, das sich erst in der täglichen Patientenversorgung wirklich bewerten lassen wird.
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Wenn am 1. 2011 Juli die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt, werden sich auch einige Fristen für Heilmittelerbringer ändern. Diese sind in der Richtlinie zum Teil anders geregelt, als in den Rahmenverträgen. Das kann zu Verwirrungen führen: welche Regelung gilt nun? Wir haben es für Sie geklärt.
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Wenn Praxisinhaber einen neuen Mitarbeiter einstellen, wollen sie sicher gehen, dass ihr unternehmerisches Risiko möglichst überschaubar bleibt. Deswegen ist ein Dauerbrenner an der up-premium plus Hotline auch die Frage: „Wie ist es möglich, als Praxisinhaber angestellte Therapeuten zu beschäftigen und dabei das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten?“
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Die Krankenkasse BARMER GEK und der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK e.V.) haben heute einen Rahmenvertrag über Bobath-Pflegekurse für pflegende Angehörige in Bochum unterzeichnet. Das neue Projekt sieht vor, pflegende Angehörige von ausgebildeten Bobath-Therapeuten in dem Konzept schulen zu lassen.
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Ärzte finden nur das sinnvoll, was Sie kontrollieren können. So lässt sich die Reaktion der ärztlichen Standesvertreter, unter anderen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf die letzte Anhörung des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA) zur Delegation von ärztlichen Leistungen an medizinische Assistenzberufe zusammenfassen. Selbst die Unterversorgung von Ärzten in einigen ländlichen Regionen ändert nichts an der Verweigerungshaltung der KBV.
Ein Ziel der Neufassung der Heilmittelrichtlinie war die Begrenzung der Anzahl von Massagen außerhalb des Regelfalls. Vermutlich ist ein Formulierungsfehler der Grund dafür, dass nun in der Neufassung nicht nur die Massagen, sondern auch die Anzahl der Lymphdrainagen außerhalb des Regelfalls begrenzt werden. Das ist medizinisch/therapeutisch fragwürdig und bedeutet für viele chronische Patienten eine deutliche Verschlechterung der Versorgungssituation. Eine Präzisierung ist notwendig, steht aber bisher noch nirgendwo auf der Agenda.
Langfristige Verordnungen für Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig auch über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten genehmigt werden – Kinder und Jugendliche dürfen wieder außerhalb der Praxis behandelt werden. Der Versuch der Kassenärzte, bestimmte Verordnungen grundsätzlich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen, ist allerdings gescheitert. Das alles hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen.
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Die Preise für die Behandlungen von Patienten haben sich bei den verschiedenen Krankenkassen im neuen Jahr geändert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuell erschienenen Preislisten der Kassen.
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