Verordnung

01.03.2012

KBV nimmt Stellung zur Chroniker-Regelung

 Nachdem der GKV-Spitzenverband seine Version des Fragen- und Antworten-Katalogs zu Heilmittel-Verordnungen vorgelegt hat (wir berichteten), zieht nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach und veröffentlicht ihr eignes Dokument mit Fragen und Antworten zur Chroniker-Regelung.

01.03.2012

Auch BKK Essanelle erstattet Teilkosten

Anfang des Jahres änderte die Techniker Krankenkasse bereits ihre Satzung und erstattet seitdem 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Jetzt zieht auch die BKK Essanelle nach und erweitert ihr Leistungsangebot ab sofort um osteopathische Behandlungen. Das teilte die Kasse in einer Pressemitteilung mit.

23.02.2012

Kommentar: Die wirklichen Patientenvertreter

Sagen wir doch mal, wie es ist: Die wirklichen Interessenvertreter der Patienten sind nicht etwa die Krankenkassen, sondern die Heilmittelerbringer. Denn sie müssen sich mit der „Rechtsverdrehung“ vieler Krankenkassen auseinandersetzen, sie riskieren ihr Honorar im Abrechnungsstreit und verdienen dabei oft weniger als die Krankenkassenmitarbeiter, die die Anträge auf Genehmigung von Verordnungen nicht einmal bearbeiten.

09.02.2012

Rechts-Nachhilfe für Krankenkassen

Wer als Versicherter bei der AOK Rheinland/Hamburg einen Antrag auf langfristige Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 32 Abs. 1a SGB V i. V. m. § 8 Abs. 5 der HeiIM-RL stellt, erhält von der Kasse den Hinweis, dass dieser aufgrund des Genehmigungsverzichts der Kasse nicht bearbeitet wird. Damit verstößt die AOK gegen geltendes Recht. Vermutlich gibt es noch andere Krankenkassen, die sich um die Langfristgenehmigung drücken wollen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie betroffenen Patienten helfen können.

02.02.2012

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.

02.02.2012

Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL

Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.

02.02.2012

Prüfungsschema des GKV Spitzenverbandes

Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.

02.02.2012

Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen

Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.

02.02.2012

§ 8 der Heilmittel-Richtlinie

26.01.2012

9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt

9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.