up|unternehmen praxis

Die Kriterien für das Freelancing

So entgehen Sie der Scheinselbstständigkeit
Wenn Sie als Praxisinhaber mit Freelancern zusammenarbeiten, haben Sie natürlich den Vorteil, keine Sozialabgaben leisten zu müssen. Die tragen zu 100 Prozent die freien Therapeuten. Damit diese aber auch als selbstständig eingestuft werden – vom Finanzamt, der Kranken- und auch der Rentenversicherung, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht als Scheinselbstständige zu gelten.
Die Kriterien für das Freelancing
© fizkes
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x