up|unternehmen praxis

Bei Behandlung ohne Verordnung wird Umsatzsteuer fällig

Bundes-Finanzministerium macht Einschätzung der Finanzbehörden amtlich:

Bei Behandlung ohne Verordnung wird Umsatzsteuer fällig

Rückwirkend zum 01.01.2012 sind Leistungen, die nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt. Damit wird die von einigen Finanzämtern bereits seit Januar 2012 verfolgte Linie jetzt bundesweit einheitlich umgesetzt.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Stefan
21.06.2012 22:12

Doch eines vermisse ich … In welcher Höhe soll die… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x