Behandlungen durch Podologen sind umsatzsteuerfrei
Bundesfinanzministerium setzt Gerichtsurteil um
Behandlungen durch Podologen sind umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2013 (V R 22/12) entschieden, dass staatlich anerkannte Podologen in der Regel Heilbehandlungen erbringen, die gemäß Umsatzsteuergesetz von der Steuer befreit sind. Das ist jetzt vom Bundesfinanzministerium durch eine Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses in geltendes Recht umgesetzt worden.
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