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Therapie kann auch ohne Rezept von der Umsatzsteuer befreit sein

Finanzgericht Schleswig-Holstein entscheidet

Therapie kann auch ohne Rezept von der Umsatzsteuer befreit sein

Auch ohne eine ärztliche Verordnung kann Therapie als Heilmittel von der Umsatzsteuer befreit sein, hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden und sich damit gegen ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums gewandt. Das Urteil liegt jetzt im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zur endgültigen Entscheidung.
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Katja Krebber
18.02.2015 9:34

Eine Frage hätte ich zu diesem Artikel, wenn das Finanzamt… Weiterlesen »

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