Therapie kann auch ohne Rezept von der Umsatzsteuer befreit sein
Finanzgericht Schleswig-Holstein entscheidet
Therapie kann auch ohne Rezept von der Umsatzsteuer befreit sein
Auch ohne eine ärztliche Verordnung kann Therapie als Heilmittel von der Umsatzsteuer befreit sein, hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden und sich damit gegen ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums gewandt. Das Urteil liegt jetzt im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zur endgültigen Entscheidung.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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