Seit Inkrafttreten des Arzneimittel-Spargesetzes (AVWG) schlägt die umstrittene Bonus-Malus-Regelung hohe Wellen. Obwohl sie erst ab Anfang 2007 greifen wird.
Zur Erinnerung: Die Malus-Regelung könnte zu einem von 10 – 50% gestaffelten individuellen Honorarabzug führen für den Fall, dass ein Arzt bei bestimmten Indikationen zuvor festgelegte Sollgrößen um mehr als 10% überschreitet. Umgekehrt werden bei Unterschreitung der Sollgrößen Boni in Aussicht gestellt.
Heilmittel sind von der Bonus-Malus-Regelung ausdrücklich ausgenommen
Wie die Pressestelle des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage bestätigte, sind Heilmittel von der neuen Bonus-Malus-Regelung, die in § 84 des Sozialgesetzbuches V festgelegt worden ist, nicht betroffen. Bei aller Aufregung im Gesundheitswesen ist es sicherlich für alle Heilmittelerbringer ausgesprochen wichtig, die verordnenden Ärzte auf diese Tatsache aufmerksam zu machen.