Keine Richtgrößenprüfung bei Heilmitteln 2006 in Schleswig-Holstein
Keine Richtgrößenprüfung bei Heilmitteln 2006 in Schleswig-Holstein
Die Heilmittelverordnungen 2006 unterliegen in Schleswig-Holstein keiner Richtgrößenprüfung, sondern werden lediglich mit einer modifizierten Vergleichsprüfung auf die Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Das teilt die KV Schleswig-Holstein in ihrer Zeitschrift "Nordlicht aktuell" in der Ausgabe 5/2006 mit.
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