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Keine Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen

Keine Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen

Auch künftig wird es keine verpflichtende Teilnahme an den von der GKV angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg gefasst. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Stichtagsregelungen gilt die Regelung zunächst nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte der G-BA den Auftrag bekommen, bis zum 31. Juli 2007 die sogenannte neue Chronikerregelung zu präzisieren. Danach müssen in Zukunft chronisch kranke Versicherte vor der Erkrankung regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen haben, damit ihre Zuzahlungsgrenze auf 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen halbiert wird. Der G-BA sollte in seinen Richtlinien festlegen, in welchen Fällen Früherkennungsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend vorgeschrieben sind.

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