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Erholungsbeihilfe als Gehaltsextra auch 2008 weiter möglich

Erholungsbeihilfe als Gehaltsextra auch 2008 weiter möglich

Gewährt der Arbeitgeber seinen Angestellten zusätzlich zum regulären Gehalt ein Urlaubsgeld, zahlt er deutlich höhere Abgaben, während für den Mitarbeiter die Steuerlast steigt. Die häufig vergessene Erholungsbeihilfe ermöglicht es auch im Jahr 2008, seinen Arbeitnehmern ein weitgehend abgabenfreies Urlausgeld in Höhe von bis zu 364 Euro netto zu gewähren.

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