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Privat 2: Bundesgerichtshof sagt Ja zum 2,3-fachen Gebührensatz

Privat 2: Bundesgerichtshof sagt Ja zum 2,3-fachen Gebührensatz

In einer aktuellen Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Praxis vieler Ärzte, den 2,3-fachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) regelmäßig anzuwenden. Heilmittelerbringern hilft das Urteil bei der Festlegung der Privatpreise für therapeutische Leistungen.

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