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Beihilfeberechtigte sollen zuzahlen!

Bundesinnenministerium bestätigt:

Beihilfeberechtigte sollen zuzahlen!

Auch Beihilfeberechtigte sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Zuzahlungen leisten! Dies hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage von unternehmen praxis noch einmal in einer Stellungnahme bestätigt.
Beihilfeberechtigte sollen zuzahlen!
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