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Bundesverwaltungsgericht: Aus für „Zuzahlung, nein Danke“-Mentalität?

Bundesverwaltungsgericht: Aus für „Zuzahlung, nein Danke“-Mentalität?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr in Arztpraxen zu zahlen haben. Damit wird die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums bestätigt, die auch für die Heilmittelbehandlung eine Eigenbeteiligung für Beihilfeberechtigte vorsah, die den Zuzahlungen der GKV entspricht.

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