Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.08.2009 über die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten entschieden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach §1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen.
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