up|unternehmen praxis

Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.08.2009 über die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten entschieden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach §1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Britta Klingebiel
26.05.2010 18:06

Gibt es für die Beantragung zum sektoralen Heilpraktiker ein allgemeingültiges… Weiterlesen »

Ralf Buchner
27.05.2010 13:04
Antworten an  Britta Klingebiel

Nein, es gibt keine allgemeingültiges Antragsformular. Sie können den Antrag… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x