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Pflegekräfte bald Zuweiser für Therapeuten?

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz lehnt Modellprojekt ab

Pflegekräfte bald Zuweiser für Therapeuten?

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz lehnt ein Modellprojekt des Gesundheitsministeriums ab, das die Übertragung ärztlicher Leistungen auf Pflegepersonal erproben soll. Dies sei ein „Ausverkauf ureigener ärztlicher Leistungen“ kritisierte Kammer-Präsident Dr. Frieder Hessenauer in einer Pressemitteilung der Kammer. Grundsätzlich sei man offen für neue Delegationsideen – „allerdings nur unter der Maxime: Delegation Ja, Substitution Nein!“

Stein des Anstoßes ist das Modellprojekt „Aufgabenneuverteilung im Krankenhaus“, das im Sommer 2009 in vier Kliniken gestartet wurde, um die

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Dürfen Pflegekärfte bald selbständig Therapien verordnen?, Foto:© Yuri Arcurs – Fotolia.com

Aufgabenverteilung zwischen den Berufsgruppen und die Arbeitsabläufe zu verbessern. Ziel sei es, den Prozess der Pflege und Behandlung von der Aufnahme bis zur Entlassung zu optimieren. Grundlage des Projekts ist ein Gutachten der Katholischen Fachhochschule Mainz.

Erprobt wird dieses Modell unter anderem in der Nephrologie im Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern: Hier sollen die Pflegekräfte in bestimmten Bereichen eigenständig anstelle des Arztes arbeiten. Dazu gehören etwa die Erhebung der Anamnese, ausgewählte Therapien anhand von Behandlungsplänen durchzuführen, Laborergebnisse zu bewerten oder die tägliche Visite zu übernehmen.

„Unter dem Deckmantel angeblicher Entlastung des ärztlichen Dienstes wird hier massiv in ärztliche Verantwortung eingegriffen“, kritisiert Hessenauer. Entlastung sei zwar nötig, doch nur bei den vielen nicht-ärztlichen Aufgaben, die den Ärzten in den letzten Jahren zusätzlich aufgebürdet wurden. „Wer verantwortet Therapie und Behandlung, wenn der Arzt erst dann verständigt und hinzugezogen wird, wenn er sozusagen den entgleisten Zug wieder aufs Gleis heben soll?“

Modellversuche, die fachärztliche Leistungen in Diagnostik und Therapie durch minder-qualifiziertes Personal ersetzen, lehnt die Kammer entschieden ab. Die Delegation von arztfremden Arbeiten sei jedoch ausbaufähig, hieß es weiter – aber nur unter der therapeutischen Gesamtverantwortung des Arztes.

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