Auch teure Therapie muss von PKV bezahlt werden
BGH Richterin kritisiert Erstattungspraxis
Auch teure Therapie muss von PKV bezahlt werden
Private Krankenversicherungen(PKV) bezahlen lieber die Rechnung eines Patienten, als einen Streitfall vor Gericht in der letzten Instanz zu verlieren und damit ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Dieses Vorgehen der Krankenversicherer hat jetzt die Richterin Dr. Sybille Kessal-Wulf in einem Fachaufsatz bestätigt. Therapeuten können ihre Patienten unterstützen, gegen die PKV gerichtlich vorzugehen.
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