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Auch teure Therapie muss von PKV bezahlt werden

BGH Richterin kritisiert Erstattungspraxis

Auch teure Therapie muss von PKV bezahlt werden

Private Krankenversicherungen(PKV) bezah­len lieber die Rechnung eines Patienten, als einen Streitfall vor Gericht in der letzten Instanz zu verlieren und damit ein Grund­satzurteil herbeizuführen. Dieses Vorge­hen der Krankenversicherer hat jetzt die Richterin Dr. Sybille Kessal-Wulf in einem Fachaufsatz bestätigt. Therapeuten kön­nen ihre Patienten unterstützen, gegen die PKV gerichtlich vorzugehen.

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