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Kindergeld nur bis Einkommensgrenze von 8.004 Euro

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Kindergeld nur bis Einkommensgrenze von 8.004 Euro

Praxisinhaber mit volljährigen Kinder in der Ausbildung aufgepasst: Kindergeld gibt es ab 2012 für Volljährige in Ausbildung nur unter bestimmten Voraussetzungen. So darf die Einkommensgrenze von derzeit 8.004 Euro nicht überschritten werden. Das sieht das geplante „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ vor, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt.

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Jacqueline
25.09.2011 17:28

Ich fände es gut wenn es so in Kraft tritt,… Weiterlesen »

Peter Kroll
20.07.2011 21:23

Der so ein abstruses Zeug erfindet, gehört mit einem nassen… Weiterlesen »

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