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Rechts-Nachhilfe für Krankenkassen

Ablehnung von Anträgen auf langfristige Genehmigung

Rechts-Nachhilfe für Krankenkassen

Wer als Versicherter bei der AOK Rheinland/Hamburg einen Antrag auf langfristige Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 32 Abs. 1a SGB V i. V. m. § 8 Abs. 5 der HeiIM-RL stellt, erhält von der Kasse den Hinweis, dass dieser aufgrund des Genehmigungsverzichts der Kasse nicht bearbeitet wird. Damit verstößt die AOK gegen geltendes Recht. Vermutlich gibt es noch andere Krankenkassen, die sich um die Langfristgenehmigung drücken wollen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie betroffenen Patienten helfen können.

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sabine
14.02.2012 10:55

Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe kann ich!muss ich aber… Weiterlesen »

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