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Falsche Kassenangabe auf Rezept kein Grund zur Rechnungskürzung

Download der Woche KW 21

Falsche Kassenangabe auf Rezept kein Grund zur Rechnungskürzung

Kommt ein Patient mit einem Rezept in die Praxis, prüft der Therapeut die Verordnung auf vollständige Richtigkeit. Dennoch kommt es manchmal vor, dass eine falsche Krankenkasse angegeben ist.

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© treenabeena – Fotolia.com

Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Patient während der Behandlung die Kasse wechselt. Dann will die Kasse, auf die das Rezept ausgestellt ist, oft nicht zahlen. Das ist allerdings nicht rechtens. Mit dem Download der Woche können Sie die Kasse auf Ihre Zahlungspflicht aufmerksam machen und die volle Vergütung fordern.

Hier geht es zum Download der Woche.

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