Falsche Kassenangabe auf Rezept kein Grund zur Rechnungskürzung
Download der Woche KW 21
Falsche Kassenangabe auf Rezept kein Grund zur Rechnungskürzung
Kommt ein Patient mit einem Rezept in die Praxis, prüft der Therapeut die Verordnung auf vollständige Richtigkeit. Dennoch kommt es manchmal vor, dass eine falsche Krankenkasse angegeben ist.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Patient während der Behandlung die Kasse wechselt. Dann will die Kasse, auf die das Rezept ausgestellt ist, oft nicht zahlen. Das ist allerdings nicht rechtens. Mit dem Download der Woche können Sie die Kasse auf Ihre Zahlungspflicht aufmerksam machen und die volle Vergütung fordern.
Hier geht es zum Download der Woche.
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