Keine Rechnungskürzung wegen fehlender Arztunterschrift
BED e.V. klagt erfolgreich gegen die AOK Niedersachsen
Keine Rechnungskürzung wegen fehlender Arztunterschrift
Schon der kleinste Fehler auf einer Heilmittelverordnung, wie zum Beispiel eine fehlende Arztunterschrift, kann zur Rechnungskürzung durch die Krankenkasse führen. Der Therapeut bleibt in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Das wollte sich ein Ergotherapeut nicht gefallen lassen und verklagte mit Hilfe des Bundesverbands für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED e.V.) kurzerhand die AOK Niedersachsen. Mit Erfolg. Die Kasse erkannte den Vergütungsanspruch des Ergotherapeuten an und zahlte.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Meiner Meinung nach sollte hier, um den ganzen Hickhack zu… Weiterlesen »