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Keine Rechnungskürzung wegen fehlender Arztunterschrift

BED e.V. klagt erfolgreich gegen die AOK Niedersachsen

Keine Rechnungskürzung wegen fehlender Arztunterschrift

Schon der kleinste Fehler auf einer Heilmittelverordnung, wie zum Beispiel eine fehlende Arztunterschrift, kann zur Rechnungskürzung durch die Krankenkasse führen. Der Therapeut bleibt in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Das wollte sich ein Ergotherapeut nicht gefallen lassen und verklagte mit Hilfe des Bundesverbands für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED e.V.) kurzerhand die AOK Niedersachsen. Mit Erfolg. Die Kasse erkannte den Vergütungsanspruch des Ergotherapeuten an und zahlte.

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M. Ullmann
20.07.2012 8:43

Meiner Meinung nach sollte hier, um den ganzen Hickhack zu… Weiterlesen »

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