Lohn in den ersten drei Wochen nach Jahresbeginn auszahlen
Zur Berechnung des Elterngelds
Lohn in den ersten drei Wochen nach Jahresbeginn auszahlen
Stehen einer schwangeren Angestellten noch Lohnzahlungen aus, sollte der Praxischef diese spätestens zu Beginn des Folgejahres überweisen. Zahlungen, die mehr als drei Wochen nach Jahresanfang eingehen, führen nicht zu einer Erhöhung des Elterngelds. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle kürzlich entschieden.
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