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Gesetzliche Vorgabe verpasst – Neues Ziel: November!

Bundesweite Vorab-Praxisbesonderheiten

Gesetzliche Vorgabe verpasst – Neues Ziel: November!

Die im Sozialgesetzbuch V vorgesehene Frist zur Festlegung von bundesweiten Vorab-Praxisbesonderheiten bis zum 30. September 2012 haben Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verpasst. Bis Ende November würden die Verhandlungen wohl noch andauern, erklärte die Pressestelle der KBV auf Nachfrage von up. Derweil warten Ärzte und chronisch kranke Patienten weiterhin auf klare Regeln.

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