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Rundfunkgebühr für internetfähige Computer

Praxischefs müssen zahlen

Rundfunkgebühr für internetfähige Computer

Auch Praxisinhaber, die einen PC mit Internet-Anschluss haben, müssen eine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht und bestätigte damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010.

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