Bundeseinheitlicher Regress-Schutz durch neue Indikationsliste
Vorab-Praxisbesonderheiten veröffentlicht
Bundeseinheitlicher Regress-Schutz durch neue Indikationsliste
Seit Januar 2012 sind bundeseinheitliche Vorab-Praxisbesonderheiten gesetzlich vorgeschrieben. Seit September 2012 sollten sie vereinbart sein. Mit einigen Wochen Verspätung ist jetzt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelung umgesetzt worden. Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine Liste mit Indikationen für Heilmitteltherapie. Ärzte können dann verordnen, ohne dafür in Regress genommen zu werden. Dafür sind allerdings neue Verordnungs-Vordrucke nötig.
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Jetzt gilt es genau zu beobachten, wie die Richtgrößenabsenkung ausfällt.… Weiterlesen »