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Bundeseinheitlicher Regress-Schutz durch neue Indikationsliste

Vorab-Praxisbesonderheiten veröffentlicht

Bundeseinheitlicher Regress-Schutz durch neue Indikationsliste

Seit Januar 2012 sind bundeseinheitliche Vorab-Praxisbesonderheiten gesetzlich vorgeschrieben. Seit September 2012 sollten sie vereinbart sein. Mit einigen Wochen Verspätung ist jetzt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelung umgesetzt worden. Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine Liste mit Indikationen für Heilmitteltherapie. Ärzte können dann verordnen, ohne dafür in Regress genommen zu werden. Dafür sind allerdings neue Verordnungs-Vordrucke nötig.

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Dr. med. Ingrid Hecht
10.03.2013 13:35

Sehr geehrte Damen und Herren, Mir wäre an der Liste… Weiterlesen »

Alexander Gross
30.11.2012 10:31

Jetzt gilt es genau zu beobachten, wie die Richtgrößenabsenkung ausfällt.… Weiterlesen »

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