Ärzte dürfen Therapeuten nicht ungefragt empfehlen
Testpatient spürt wettbewerbswidriges Verhalten von Arzt auf
Ärzte dürfen Therapeuten nicht ungefragt empfehlen
Empfiehlt ein Arzt einem Patienten ungefragt einen Heilmittelerbringer in Praxisnähe, handelt er wettbewerbswidrig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) kürzlich entschieden. Der Patient war als Testperson im Auftrag der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“ unterwegs, um wettbewerbswidriges Verhalten von Ärzten aufzuspüren.
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