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Korruptionsbekämpfung liegt derzeit auf Eis

KKH legt trotzdem aktuelle Zahlen vor

Korruptionsbekämpfung liegt derzeit auf Eis

Die Ermittlungen gegen Abrechnungsbetrügereien geraten ins Stocken, denn es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage. Trotzdem legte die Ermittlungsgruppe der Kaufmännischen Krankenkasse jetzt aktuelle Zahlen zum Betrug im Gesundheitswesen vor. Kooperationen im Gesundheitswesen sind dennoch nach wie vor wichtig und erwünscht. Therapeuten können sich in der KBV Broschüre „Richtig kooperieren“ über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

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© Minerva Studio – Fotolia.com

Die Ermittlungen gegen Korruption im Gesundheitswesen bei der KKH Kaufmännischen Krankenkasse sind ins Stocken geraten. „Die Akten verstauben, uns sind die Hände gebunden“, erklärte Ingo Kailuweit, Chef der KKH, auf der alljährlichen Tagung „Betrug im Gesundheitswesen“ in Hannover. Sämtliche Ermittlungen der KKH „liegen auf Eis“, so Kaliweit.

Der Grund für den Stillstand: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom vergangenen Jahr, dass sich niedergelassene Ärzte nach geltender Rechtslage nicht wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme strafbar machen können. „Wir brauchen ohne Wenn und Aber eine rechtliche Grundlage, die die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt, strafrechtlich gegen Ärzte vorzugehen, die Schmiergeldzahlungen oder sonstige Vorteile empfangen“, forderte Kailuweit.

Dennoch legte die Ermittlungsgruppe der KKH Zahlen zum Betrug im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2012 vor. Die Kasse hat im vergangenen Jahr in 629 neuen Fällen ermittelt. Insgesamt hatte die Ermittlungsgruppe zum Jahresende rund 1.400 Betrugsfälle auf dem Tisch. „Die Schadensersatzforderungen summierten sich 2012 auf 1,6 Millionen Euro“, hieß es.

In 219 Fällen ermittelte sie 2012 gegen Krankengymnasten beziehungsweise Physiotherapeuten. Die Förderungshöhe betrug hier rund 65.000 Euro. In 84 Fällen ermittelte die Kasse gegen ambulante Pflegedienste, in 43 Fällen ermittelte die Kasse gegen Ärzte. Schadenssumme: 21.000 Euro. Die höchsten Forderungen stellt die Kasse an Apotheken mit rund 647.000 Euro.

Kooperationen von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Heilmittelerbringern sind prinzipiell nicht nur wünschenswert, sondern oft auch für den Behandlungserfolg unerlässlich, ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung überzeugt. In ihrer Broschüre “Richtig kooperieren – Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten“ gibt sie konkrete Empfehlungen für Kooperationen zwischen Arzt und Therapeut.

Service: Die Broschüre könne Sie im Internet unter https://www.kbv.de/42541.html kostenlos downloaden.

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Nagy
17.04.2013 20:05

Die Physiotherapeuten-davon kann ich nicht nur Positives berichten. Insbesondere die,… Weiterlesen »

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