Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen
G-BA konkretisiert Verfahren bei Langfristigem Heilmittelbedarf
Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen
Das Risiko für Ärzte wegen formaler Fehler bei der Heilmittel-Verordnung in Regress genommen zu werden, ist geringer geworden. Bei Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf kann der verordnende Arzt sofort mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls beginnen. Das hat der G-BA nun beschlossen. Für Therapeuten ändert sich hinsichtlich der formalen Prüfung der Heilmittelverordnung auf Gültigkeit allerdings nichts.
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@Daniela: da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Bereits die Vereinbarungen… Weiterlesen »
Auch wenn der GBA das selbst so schreibt, so weiten… Weiterlesen »
Ich glaube, hier wird wieder einmal etwas verwechselt. Bei langfristigem… Weiterlesen »
Zunächst einmal ist positiv, dass Ärzte durch diese Regelung bei… Weiterlesen »