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Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen

G-BA konkretisiert Verfahren bei Langfristigem Heilmittelbedarf

Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen

Das Risiko für Ärzte wegen formaler Fehler bei der Heilmittel-Verordnung in Regress genommen zu werden, ist geringer geworden. Bei Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf kann der verordnende Arzt sofort mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls beginnen. Das hat der G-BA nun beschlossen. Für Therapeuten ändert sich hinsichtlich der formalen Prüfung der Heilmittelverordnung auf Gültigkeit allerdings nichts.

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Christiane Sautter-Müller
17.04.2013 8:44

@Daniela: da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Bereits die Vereinbarungen… Weiterlesen »

Daniela
16.04.2013 14:40

Auch wenn der GBA das selbst so schreibt, so weiten… Weiterlesen »

Daniela
16.04.2013 14:38

Ich glaube, hier wird wieder einmal etwas verwechselt. Bei langfristigem… Weiterlesen »

Christiane Sautter-Müller
13.04.2013 10:25

Zunächst einmal ist positiv, dass Ärzte durch diese Regelung bei… Weiterlesen »

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