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Prüfpflicht verstößt gegen Datenschutz

Neuer vdek-Rahmenvertrag Physiotherapie zum Thema „Neuer Arzt = Neuer Regelfall“

Prüfpflicht verstößt gegen Datenschutz

Eine neue Prüfbestimmung im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Physiotherapeuten sorgt seit dem 1. April 2013 für datenschutzrechtliche Probleme: Laut Vertrag sollen Therapeuten Ärzte bei einer Erstverordnung informieren, wenn der Patient kurz zuvor von einem anderen Arzt eine entsprechende Verordnung bekommen hat. Damit werden Physiotherapeuten gezwungen, gegen den Datenschutz zu verstoßen. Wir erläutern, wie Sie sich dagegen schützen können.

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Heidi Kohlwes
23.05.2013 12:16

Dieser Leserbrief des IFK erreichte unsere Redaktion, den wir IHnen… Weiterlesen »

Stefan Dahse
29.04.2013 16:01

Leider haben Sie Recht Frau Floren, das die Verbände einen… Weiterlesen »

Peter
26.04.2013 20:02

@Marion Floren

Volle Recht !

Marion Florén
26.04.2013 13:17

Wie kommen unsere Verbände eigentlich dazu, eine solche Regelung der… Weiterlesen »

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