Betriebsübliche Arbeitszeit gilt für alle Mitarbeiter
Praxismanagement
Betriebsübliche Arbeitszeit gilt für alle Mitarbeiter
Auch außertariflich bezahlte Mitarbeiter, in deren Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit nicht klar geregelt ist, müssen die betriebsübliche Arbeitszeit einhalten. Andernfalls kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich entschieden hat.
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