up|unternehmen praxis

Betriebsübliche Arbeitszeit gilt für alle Mitarbeiter

Praxismanagement

Betriebsübliche Arbeitszeit gilt für alle Mitarbeiter

Auch außertariflich bezahlte Mitarbeiter, in deren Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit nicht klar geregelt ist, müssen die betriebsübliche Arbeitszeit einhalten. Andernfalls kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich entschieden hat.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x