Rechtschutzversicherung greift auch vor Vertragsbeginn
BGH stärkt erneut Verbraucher mit Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherung greift auch vor Vertragsbeginn
Praxischefs mit einer Rechtschutzversicherung können sich freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Verbrauchern mit einer Rechtschutzversicherung gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil können Versicherungsnehmer auch dann rechtlichen Beistand im Streit um Verträge einfordern, wenn diese schon vor Beginn der Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurden.
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