up|unternehmen praxis

Anbindung an die Grundlohnsumme praktisch aufgehoben

Honorardeckel des SGB V weitgehend gefallen

Anbindung an die Grundlohnsumme praktisch aufgehoben

Zwei für Heilmittelerbringer relevante Gesetzesänderungen wurden jetzt kurz vor der Sommerpause mit dem dritten „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ verabschiedet. Zum einen müssen Vergütungsvereinbarungen zukünftig nicht mehr den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Damit wird die Anbindung der Honorarentwicklung von Heilmittelerbringern an die Grundlohnsummenentwicklung faktisch aufgehoben. Die zweite Änderung betrifft das Zulassungsverfahren von neuen Heilmitteln.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Stefan Dahse
27.06.2013 16:43

Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf die Grundlohnsummenbindung… Weiterlesen »

Donner Christine
16.06.2013 12:12

Sehr verehrter Herr Buchner, das Gesetz ist zustimmungsbedürftig und damit… Weiterlesen »

Ulrich
14.06.2013 12:10

Liebe Astrid, Könntest Du Deine Bedenken konkretisieren. meines Erachtens nach… Weiterlesen »

Astrid Grimmer
14.06.2013 9:18

Aufhebung der Grundlohnsummenbindung hört sich erstmal gut an. Aber entfällt… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x