Anbindung an die Grundlohnsumme praktisch aufgehoben
Honorardeckel des SGB V weitgehend gefallen
Anbindung an die Grundlohnsumme praktisch aufgehoben
Zwei für Heilmittelerbringer relevante Gesetzesänderungen wurden jetzt kurz vor der Sommerpause mit dem dritten „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ verabschiedet. Zum einen müssen Vergütungsvereinbarungen zukünftig nicht mehr den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Damit wird die Anbindung der Honorarentwicklung von Heilmittelerbringern an die Grundlohnsummenentwicklung faktisch aufgehoben. Die zweite Änderung betrifft das Zulassungsverfahren von neuen Heilmitteln.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf die Grundlohnsummenbindung… Weiterlesen »
Sehr verehrter Herr Buchner, das Gesetz ist zustimmungsbedürftig und damit… Weiterlesen »
Hallo Frau Donner, hier irren Sie sich leider. Wie man… Weiterlesen »
Liebe Astrid, Könntest Du Deine Bedenken konkretisieren. meines Erachtens nach… Weiterlesen »
Aufhebung der Grundlohnsummenbindung hört sich erstmal gut an. Aber entfällt… Weiterlesen »