Kosten für Schadensbeseitigung und Neuanschaffungen steuerlich absetzbar
BDL und Minijob-Zentrale helfen Hochwasser-Opfern
Kosten für Schadensbeseitigung und Neuanschaffungen steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Beseitigung der Schäden und für die Wiederbeschaffung von existentiell notwendigen Gegenständen können Praxisinhaber, die vom Hochwasser betroffen sind, steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL). Auch die Minijob-Zentrale bietet unter der kostenlosen Service-Hotline 0355 2902 70799 unbürokratische Unterstützung für betroffene Arbeitgeber an.
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