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Praxischefs dürfen bei Konkurrenz im gleichen Gebäude Miete mindern

BGH-Grundsatzurteil

Praxischefs dürfen bei Konkurrenz im gleichen Gebäude Miete mindern

Praxisinhaber können die Miete für ihre Praxisräume mindern, wenn der Vermieter im gleichen Gebäude Räumlichkeiten an einen Konkurrenten vermietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden.

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