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Datenschutz auch für Anträge bei den Kassen

G-BA korrigiert Merkblatt für langfristigen Heilmittelbedarf

Datenschutz auch für Anträge bei den Kassen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. September 2013 beschlossen, das Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“ zu ändern, leider ohne das näher zu begründen. Vermutlich soll damit der Datenschutz mehr Geltung erhalten. Für antragstellende Patienten und Praxen ergeben sich nur kleine Änderungen.

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