So berechnen Sie die Verzugszinsen richtig, die Ihnen zustehen
Basiszinssatz sinkt auf -0,63 Prozent
So berechnen Sie die Verzugszinsen richtig, die Ihnen zustehen
Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern wie z.B. Krankenkassen geltend machen. Die Grundlage für diese Berechnung ist der Basiszinssatz, der jetzt zum 1. Januar 2014 von der Bundesbank neu festgelegt wurde.
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