Auch Praxisinhaber können Gebühren zurückfordern
BGH-Urteil zu Verbraucherkrediten
Auch Praxisinhaber können Gebühren zurückfordern
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken müssen unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren von Verbraucherdarlehen aus den letzten zehn Jahre zurückzahlen. Auch Praxisinhaber können Gebühren für Kredite einfordern, die sie zur Gründung ihrer Praxis aufgenommen haben – wenn diese nicht höher als 75.000 Euro waren.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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