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Auch Praxisinhaber können Gebühren zurückfordern

BGH-Urteil zu Verbraucherkrediten

Auch Praxisinhaber können Gebühren zurückfordern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken müssen unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren von Verbraucherdarlehen aus den letzten zehn Jahre zurückzahlen. Auch Praxisinhaber können Gebühren für Kredite einfordern, die sie zur Gründung ihrer Praxis aufgenommen haben – wenn diese nicht höher als 75.000 Euro waren.
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Petra Scherzer
07.11.2014 14:21

Hallo erstmal meine frage. was ist wenn die summe höher… Weiterlesen »

Ralf Buchner
11.11.2014 18:22
Antworten an  Petra Scherzer

Das kommt immer auf die genauen Umstände an. Mailen Sie… Weiterlesen »

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