Bei 2,53 Prozent Erhöhung muss nicht Schluss sein
Bundesministerium veröffentlicht Grundlohnrate
Bei 2,53 Prozent Erhöhung muss nicht Schluss sein
Jedes Jahr im September gibt das Bundesministerium für Gesundheit die inzwischen in Fachkreisen hinlänglich bekannte Grundlohnrate beziehungsweise Steigerung der Grundlohnsumme bekannt. Diese Grundlohnrate ist im Sozialgesetzbuch V eigentlich als Obergrenze für Honorarerhöhungen aller Leistungserbringer festgelegt. Doch es gibt Spielräume.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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