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Bei 2,53 Prozent Erhöhung muss nicht Schluss sein

Bundesministerium veröffentlicht Grundlohnrate

Bei 2,53 Prozent Erhöhung muss nicht Schluss sein

Jedes Jahr im September gibt das Bundesministerium für Gesundheit die inzwischen in Fachkreisen hinlänglich bekannte Grundlohnrate beziehungsweise Steigerung der Grundlohnsumme bekannt. Diese Grundlohnrate ist im Sozialgesetzbuch V eigentlich als Obergrenze für Honorarerhöhungen aller Leistungserbringer festgelegt. Doch es gibt Spielräume.
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