Vertragsverstöße führen sicher zu Regressen
BGH bestätigt Verurteilung eines Pflegedienstes
Vertragsverstöße führen sicher zu Regressen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Pflegedienstbetreiberin wegen Betrugs bestätigt. Für Heilmittel-Erbringer ist die Begründung des Urteils noch einmal eine wichtige Erinnerung daran, sich auf jeden Fall an geltende Verträge zu halten. Wer dagegen verstößt, riskiert zur Kasse gebeten zu werden. Um jedoch wie die Pflegedienstbetreiberin im Gefängnis zu landen, muss schon richtige kriminelle Energie dahinter stecken.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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