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Vertragsverstöße führen sicher zu Regressen

BGH bestätigt Verurteilung eines Pflegedienstes

Vertragsverstöße führen sicher zu Regressen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Pflegedienstbetreiberin wegen Betrugs bestätigt. Für Heilmittel-Erbringer ist die Begründung des Urteils noch einmal eine wichtige Erinnerung daran, sich auf jeden Fall an geltende Verträge zu halten. Wer dagegen verstößt, riskiert zur Kasse gebeten zu werden. Um jedoch wie die Pflegedienstbetreiberin im Gefängnis zu landen, muss schon richtige kriminelle Energie dahinter stecken.
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Cornelia Höchst
23.10.2014 10:17

Hallo Herr Buchner, Stefan Konietzko hat in seiner Frage das… Weiterlesen »

Stefan Konietzko
09.10.2014 23:08

Mich würde vielmehr interessieren ob die Angestellten als Mittäter zur… Weiterlesen »

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