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Therapeuten aufgepasst: Ab 2015 gibt es Änderungen bei Minijobs

Nach Wegfall der Regelungen zum Bestandsschutz

Therapeuten aufgepasst: Ab 2015 gibt es Änderungen bei Minijobs

Therapeuten, die in ihrer Praxis Minijobber beschäftigen, müssen zum Jahreswechsel die Änderungen der Sozialversicherungspflicht beachten. Nachdem zum 1. Januar 2013 die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben wurde, enden nun zum 31. Dezember 2014 die Regelungen zum Bestandsschutz der bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. Konkret bedeutet das:
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Bettina Geffert
19.11.2014 15:18

Sehr geehrtes Praxiswissenteam, wie ist das denn mit dem Plus-Minus-Konto?… Weiterlesen »

Ulrike Stanitzke
04.12.2014 15:34
Antworten an  Bettina Geffert

Hallo Frau Geffert, für die Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung ist… Weiterlesen »

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