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Minijobs: Dienstpläne reichen zur Dokumentation von Arbeitszeiten aus

Minijobs: Dienstpläne reichen zur Dokumentation von Arbeitszeiten aus

Mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns sind auch Praxischefs ab 1. Januar 2015 nach § 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten aufzuzeichnen.
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