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Das bedeutet Mindestlohn Praxisinhaber

Seit dem 1. Januar in Kraft

Das bedeutet Mindestlohn Praxisinhaber

Am 1. Januar 2015 ist das von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ in Kraft. Artikel 1 dieses Gesetzes ist das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG). Damit gilt ab 2015 bundesweit und grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Doch es gibt auch Ausnahmen und Übergangsregelungen. Für Praxisinhaber ist Folgendes wichtig:
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