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Der Praxischef fährt umsatzsteuerfrei

Der Praxischef fährt umsatzsteuerfrei

Nutzt ein Praxisinhaber einen Firmenwagen für Fahrten zum Arbeitsplatz, unterliegen solche Fahrten nicht als unentgeltliche Wertangabe der Umsatzbesteuerung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München kürzlich entschieden.
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