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Mit Kranken- und Pflegeversicherung die Steuerlast senken

Mit Kranken- und Pflegeversicherung die Steuerlast senken

Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung werden steuermindernd anerkannt. Trotz des zu prüfenden Einzelfalls gilt laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Faustformel: Mindestens 80 Prozent der gezahlten PKV-Beiträge erkennt der Staat steuermindernd an, bei der Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent.
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