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Beweislast für Fehlbehandlung liegt beim Patienten

Physiotherapeutin gewinnt Schadensersatzklage

Beweislast für Fehlbehandlung liegt beim Patienten

Die Manipulation eines Patienten ist dem Arzt vorbehalten, Physiotherapeuten dürfen entsprechend ihres Berufsgesetzes lediglich mobilisieren. Nehmen sie bei einer physiotherapeutischen Behandlung eine unzulässige Manipulation statt einer zulässigen Mobilisierung vor, gleicht das einer Fehlbehandlung. Die Beweislast dafür liegt jedoch bei den betroffenen Patienten. So hat es das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden. Für Physiotherapeuten hat diese Beschränkung also auch Vorteile.
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Andreas Lieschke
13.03.2015 13:23

ES STELLT SICH EINE GANZ ANDERE FRAGE: WANN WERDEN MANIPULATIONEN… Weiterlesen »

Johannes Mikkers
13.03.2015 10:01

Hier sind einige wichtige Sachen angegeben. – Die Wichtigkeit von… Weiterlesen »

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