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Ergotherapeuten haben ein Recht auf Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker

Gesundheitsamt scheitert vor dem Verwaltungsgericht

Ergotherapeuten haben ein Recht auf Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Ergotherapeuten das Recht haben, sich einer Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker zu unterziehen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte den Antrag auf eine solche Prüfung abgelehnt – mit wenig stichhaltigen Argumenten. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber ob sich das Gesundheitsamt mit derart schwachen Argumenten in die Revision traut, bleibt abzuwarten.
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Kiehl
30.05.2015 11:54

…es gibt doch sicher bald von Buchners eine Empfehlung, was… Weiterlesen »

Pasedag , Cathrin
29.05.2015 18:36

Der Artikel erstaunt mich etwas, ich habe den sektoralen Heilpraktiker… Weiterlesen »

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