Ergotherapeuten haben ein Recht auf Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker
Gesundheitsamt scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Ergotherapeuten haben ein Recht auf Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Ergotherapeuten das Recht haben, sich einer Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker zu unterziehen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte den Antrag auf eine solche Prüfung abgelehnt – mit wenig stichhaltigen Argumenten. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber ob sich das Gesundheitsamt mit derart schwachen Argumenten in die Revision traut, bleibt abzuwarten.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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…es gibt doch sicher bald von Buchners eine Empfehlung, was… Weiterlesen »
Ja, klar, kommt bald wieder neu…
Der Artikel erstaunt mich etwas, ich habe den sektoralen Heilpraktiker… Weiterlesen »
Jedes einzelne Gesundheitsamt darf das für sich individuell entscheiden. Insofern… Weiterlesen »