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Basiszinssatz liegt unverändert bei – 0,83 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen

Basiszinssatz liegt unverändert bei - 0,83 Prozent

Zum 1. Juli 2015 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei –0,83 Prozent. Seit Januar 2015 hat er sich nicht verändert. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, gem. § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Das bedeutet, dass sich bei säumigen Privatpatienten der aktuelle Zinssatz aus dem Basiszinssatz in Höhe von – 0,83 + 5 = 4,17 Prozent zusammensetzt. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (z.B. Krankenkassen oder eine Firma) beträgt der Verzugszins – 0,83 + 9 = 8,17 Prozent. Hier finden Sie einen Link zu einem Online-Rechner. Die Einhaltung gewisser Formalien vorausgesetzt, können Praxisinhaber bei Patienten, Firmen und Krankenkassen, die mit ihrer Zahlung in Verzug sind, die oben angegebenen Verzugszinsen geltend machen. Service: Auf Wunsch informiert Sie die up|plus Hotline gern, auf welche Formalien Sie achten müssen.
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