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„Bürokratischen Aufwand noch früher als bisher abschätzen“

Interview mit Wolf-Michael Catenhusen

„Bürokratischen Aufwand noch früher als bisher abschätzen“

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in seinem jüngst vorgestellten Abschlussbericht des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung“ unter anderem die Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes für Heilmittelverordnungen gefordert (up berichtete). Wir haben bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) und Leiter des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung ‒ Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen“ nachefragt:

W.M.Catenhusen (Quelle Bundesregierung, Thomas Imo
Fotocredit: W.M.Catenhusen (Quelle Bundesregierung, Thomas Imo)

Herr Catenhusen, in Ihrem Abschlussbericht des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung ‒ Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen“ haben Sie Handlungsempfehlungen zum Abbau der Bürokratie in Praxen abgeleitet. Was hat das für Konsequenzen für Ärzte und besonders für Heilmittelerbringer?

Mit unseren Handlungsempfehlungen wollen wir eine merkliche Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Erfüllung der Informationspflichten erreichen, die sich aus Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Manteltarifverträge zwischen Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen oder des Bundesgesundheitsministeriums ergeben. Die Heilmittelerbringer profitieren insofern davon, dass die zuweisenden Ärzte schneller handeln können, etwa durch Aktualisierung und Vereinfachung des Heilmittelkataloges.
Die Empfehlungen richten sich an verschiedene Adressaten und sind zu einem erheblichen Teil dem verstärkten Einsatz einer intelligenten Informationstechnologie geschuldet. So sollen beispielsweise Doppelmeldungen zur Qualitätssicherung im Röntgenbereich durch Zahnärzte künftig vermieden werden. Und natürlich können auch einfachere Formulare mit Ausfüll-Hilfen den Bürokratieaufwand abbauen ‒ konkret umgesetzt sind hier bereits die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und die Verordnung der medizinischen Rehabilitation.

Wie können Ihre Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmöglichkeiten gibt es?

Im Kern geht es um Empfehlungen an den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Da wir im Rahmen dieses Projektes mit allen Beteiligten gemeinsam an einem Tisch gesessen haben, haben wir die beste Voraussetzung geschaffen, dass diese Handlungsempfehlungen auch umgesetzt werden.
Zum einen sind die Tätigkeiten des G-BA und die Manteltarifverträge transparent, sodass wir vom Nationalen Normenkontrollrat jederzeit einen guten Einblick haben. Zum anderen ist der G-BA seit September 2012 verpflichtet, die Bürokratiekosten, die durch seine Beschlüsse entstehen, vorher zu ermitteln. Künftig wollen wir noch frühzeitiger als bisher den bürokratischen Aufwand im Vorfeld abschätzen ‒ in einer Phase, in der sich der G-BA noch nicht festgelegt hat.

In welchem Zeitrahmen halten Sie die Umsetzung der Handlungsempfehlungen für wünschenswert und realistisch?

Ich denke, dass wir in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mehr Transparenz über den Grad der Umsetzung unserer Handlungsempfehlungen haben werden. Aber man muss jetzt sofort beginnen!

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Martin Weyer
18.09.2015 11:26

“Da wir im Rahmen dieses Projektes mit allen Beteiligten gemeinsam… Weiterlesen »

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