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Praxiswerbefilme nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter

Praxiswerbefilme nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter

Viele Praxen veröffentlichen im Internet Werbefilme oder Team-Fotos ihrer Mitarbeiter. Dies setzt allerdings nach § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) die schriftliche Zustimmung des Beschäftigten voraus (Recht am eigenen Bild).
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