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Heilmittelerbringer können auf bessere Versorgung hoffen

Richtgrößen abgeschafft ‒ Regressgefahr sinkt

Heilmittelerbringer können auf bessere Versorgung hoffen

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen, wie etwa für Heilmittel, werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt, die durch Gesetzesänderungen im Sommer 2015 vorgegeben worden waren. Richtgrößen sollen ab 2017 abgeschafft und stattdessen neue Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele erarbeitet werden. Für 2016 dürfte das Thema Heilmittelbudget damit deutlich an Gewicht verlieren.
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